Pflegesachverständigenbüro
Kreuzstr. 89
52428 Jülich
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und am Wochenende , Hausbesuche inbegriffen
Mitglied
BvPP Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und Pflegeberaterinnen e.V.
Wozu braucht man Pflegesachverständige ?
Mit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes , im Sozialgesetzbuch XI verankert , wird der Anspruch auf Leistung der Pflege gesetzlich begründet und beschrieben . Pflegebedürftige oder deren Angehörige stellen
einen Antrag bei der Pflegekasse .Nach Antragstellung kommt der
Medizinische Dienst der Kassen (MDK),meistens Pflegefachkräfte,um den genauen Zeitaufwand in der Pflege des Antragstellers nach streng vorgegebenen Richtlinien zu ermitteln .
Das hört sich doch einfach an !
Meistens strengen sich die bedürftigen Menschen tüchtig an ,um dem Gutachter zu zeigen ,wie selbstständig sie noch sind . Dazu verunsichert die ungewohnte Begutachtungssituation die Pflegebedürftigen und diese verhalten sich oft nicht realitätsgetreu .
Dies führt leider oft dazu , das der Gutachter ein falsches Bild erhält. Der Pflegegrad wird abgelehnt.
Nicht selten werden Leistungen der Pflegekasse aufgrund fehlerhaften Gutachten des Medizinischen Dienstes , falscher Auslegung der Gesetzestexte oder Unwissenheit der Sachbearbeiter, abgelehnt.
Es ist zu empfehlen ,einen unabhängigen Pflegesachverständigen zu Rate zu ziehen.
Ich übernehme die komplette Abwicklung und setze Ihre Rechte durch !
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